EKB Energie - Blog

Energiepreisbremse nach Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und Strompreisbremsegesetz (StromPBG)

Am 15. Dezember 2022 wurde im Bundestag der Gesetzesentwurf zur Gas- und Strompreisbremse beschlossen und am 16. Dezember 2022 im Bundesrat bestätigt. Am 1. Januar 2023 ist er in Kraft getreten.

Die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme unterscheiden jeweils zwei Verbrauchsgruppen, die sich je Energieträger unterscheiden.

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Abgaben, Umlagen und Steuern ab 01.01.2023

Neben dem reinen Energiepreis setzen sich die Energiekosten aus weiteren Komponenten zusammen. Diese werden zumeist jährlich angepasst und können nicht vom Energieversorger beeinflusst werden. In unserem Blogbeitrag erfahren Sie mehr über die Zusammensetzung der Energiepreise und die Bedeutung der einzelnen Preisbestandteile.

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Aktuelles zur Dezember-Soforthilfe

Die hohen Energiekosten stellen Gas- und Wärmekunden vor teilweise große finanzielle Belastungen. Um dem entgegenzuwirken, wurde die sogenannte Dezember-Soforthilfe (eine einmalige staatliche finanzielle Überbrückung bis zur Einführung der Wärmepreisbremse) eingeführt. Sie ist im Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) verankert, das am 19.11.2022 in Kraft getreten ist. Damit entfällt die Abschlagszahlung für Dezember 2022.

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Aktuelles zur Gaspreisbremse

Die Gas-Umlage wurde in letzter Minute gestoppt. Nun sind Entlastungen mittels Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme geplant. In einer Sondersitzung hat der Bundesrat am 14.11.2022 grünes Licht für die sogenannte Dezember-Soforthilfe zur Entlastung für Erdgas- und Wärmekunden gegeben - der erste Schritt der so genannten Gaspreisbremse.

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Update: Aktuelle Entwicklungen am Energiemarkt

Seit Wochen steht der Energiemarkt Kopf: Vieles hat sich geändert und fast täglich gibt es neue Meldungen. Wir stehen mit unseren Energieversorgern und Kunden in engem Kontakt, um uns regelmäßig über die aktuellen Marktentwicklungen und Handlungsoptionen auszutauschen.

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Aktuelle Informationen zur Gas-Umlage ab Oktober

Schon länger liefert Russland deutlich weniger Gas nach Deutschland – derzeit fließen lediglich 20 % der Maximalleistung durch Nord Stream 1. So müssen Gasimporteure Ersatzgas zu hohen Preisen beschaffen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten können sie aufgrund von bestehenden Lieferverträgen zumeist nicht an die Endkunden weitergeben. Um diese Lücke auszugleichen und die Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten, ist am 09.08.2022 die Verordnung über eine Gas-Umlage in Kraft getreten.

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