Energiepreisbremse nach Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und Strompreisbremsegesetz (StromPBG)
Am 15. Dezember 2022 wurde im Bundestag der Gesetzesentwurf zur Gas- und Strompreisbremse beschlossen und am 16. Dezember 2022 im Bundesrat bestätigt. Am 1. Januar 2023 ist er in Kraft getreten.
Die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme unterscheiden jeweils zwei Verbrauchsgruppen, die sich je Energieträger unterscheiden.
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