Aktuelles zur Gaspreisbremse
Die Gas-Umlage wurde in letzter Minute gestoppt. Nun sind Entlastungen mittels Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme geplant. In einer Sondersitzung hat der Bundesrat am 14.11.2022 grünes Licht für die sogenannte Dezember-Soforthilfe zur Entlastung für Erdgas- und Wärmekunden gegeben - der erste Schritt der so genannten Gaspreisbremse.
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz wie geplant in Kraft treten. Demnach gibt es für Wärmeversorger, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften folgende Aufgaben:
Artikel 3 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG
- → § 4 Verpflichtung des Wärmeversorgungsunternehmens gegenüber seinen Kunden (Seite 5)
- → § 5 Weitergabe der Entlastungen bei Mietverhältnissen und in Wohnungseigentümergemeinschaften (Seite 5)
Hier geht es zum beschlossenen Gesetzentwurf.
Die Informationen wurden uns von Rechtsanwalt Matthias Weise zur Verfügung gestellt.
Das Wichtigste der letzten Wochen in Kürze:
- → Am 18.08.2022 teilte die Bundesregierung den bis Ende März 2024 gesenkten Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 7 % mit. Diese Steuersenkung gilt für Gas und Fernwärme.
- → Die Gasumlage sollte ab dem 01.10.2022 eingeführt werden. Am 29.09.2022 wurde sie jedoch durch die Bundesregierung gestoppt.
- → Seit dem 01.10.2022 wird die neue Speicherumlage (0,059 ct/kWh) und die angepasste Bilanzierungsumlage (SLP: 0,57 ct/kWh) auf Gas erhoben.
- → Am 02.11.2022 haben sich Bund und Länder auf eine Gas- und Strompreisbremse geeinigt. Die Details zur genauen Umsetzung der Maßnahmen sind teilweise noch nicht abschließend beschlossen.