EKB Energie - Blog

Verlängerung Gasspeicherumlage

Der vom Marktgebietsverantwortlichen Trading Hup Europe (THE) eingereichte Änderungsantrag vom 27.02.2024 zur Befristung der Erhebung der Gasspeicherumlage wurde am 12.03.2024 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigt.

Ursprünglich lag eine Genehmigung bis 31.03.2025 vor, die nun um zwei weitere Jahre bis 31.03.2027 gültig ist.

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Welche Beschaffungsstrategie für Strom und Gas?

Unsere Energieexperten sind sich einig: Nach der Unruhe der vergangenen Zeit stabilisiert sich die Lage am Energiemarkt allmählich. Zeit für einen Richtungswechsel in der Beschaffungsstrategie für Strom und Gas? Das hängt von den individuellen Anforderungen des Kunden ab. Stehen für Sie Planungssicherheit und Preisgarantie an erster Stelle? Legen Sie mehr Wert auf marktnahe Preise und Flexibilität bei der Preisgestaltung? Oder doch ein Mix aus beidem?

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Mehrwertsteuersatz steigt wieder

Ab 01.04.2024 gilt für Gas und Wärme wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 %. Um die gestiegenen Energiepreise nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine abzufedern, hatte die Bundesregierung die Mehrwertsteuer seit Oktober 2022 auf 7 % gesenkt.

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Abgaben, Umlagen und Steuern ab 01.01.2024

Neben dem reinen Energiepreis setzen sich die Energiekosten aus weiteren Komponenten zusammen. Diese werden zumeist jährlich angepasst und können nicht vom Energieversorger beeinflusst werden. In unserem Blogbeitrag erfahren Sie mehr über die Zusammensetzung der Energiepreise und die Bedeutung der einzelnen Preisbestandteile.

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Energiepreisbremsen enden

Die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme enden zum 31.12.2023. Zunächst war eine Verlängerung bis Ende März 2024 angekündigt. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), aus dem die Preisbremsen finanziert werden, läuft jedoch zum Jahresende aus.

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Hinweis Versorgerwechsel – Zählerstände melden

Sie haben Ihren neuen Wunschversorger gefunden und sicherlich ist Ihnen das Prozedere beim Versorgerwechsel bekannt: Neuen Liefervertrag abschließen, alten Liefervertrag kündigen, Zählerstände ablesen und melden. Wichtig beim Wechselprozess ist, die abgelesenen Zählerstände an den alten Energieversorger und an den Netzbetreiber zu übermitteln.

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