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Energiepreisbremse nach Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und Strompreisbremsegesetz (StromPBG)

Am 15. Dezember 2022 wurde im Bundestag der Gesetzesentwurf zur Gas- und Strompreisbremse beschlossen und am 16. Dezember 2022 im Bundesrat bestätigt. Am 1. Januar 2023 ist er in Kraft getreten.

Die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme unterscheiden jeweils zwei Verbrauchsgruppen, die sich je Energieträger unterscheiden.

Die Preisbremsen werden ab dem 1. März 2023 rückwirkend für Januar und Februar berücksichtigt/kalkuliert – außer für alle Gasverbraucher mit einem Verbrauch > 1,5 Millionen Kilowattstunden. Hier wurde die Preisbremse bereits ab dem 1. Januar 2023 wirksam. Die Bremsen sind zunächst bis zum 31. Dezember 2023 vorgesehen und können bis maximal zum 30. April 2024 verlängert werden. Der Energieversorger reduziert die Abschlagshöhe automatisch.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Infografik.

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wichtige FAQs zu den Energiepreisbremsen finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Wir weisen darauf hin, dass wir keine Rechtsberatung durchführen. Die o.g. Informationen stellen lediglich einen aktuellen Auszug der gesetzlichen Regelung dar. Sie ersetzen insbesondere keine eigene Recherche oder ggf. rechtliche Beratung. Aufgrund ggf. weiterer möglicher gesetzlicher Änderungen oder Anpassungen übernimmt die EKB GmbH keine Gewähr zur Richtigkeit der Angaben. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

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