EKB Energie - Blog

Energiepreisbremse nach Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und Strompreisbremsegesetz (StromPBG)

Am 15. Dezember 2022 wurde im Bundestag der Gesetzesentwurf zur Gas- und Strompreisbremse beschlossen und am 16. Dezember 2022 im Bundesrat bestätigt. Am 1. Januar 2023 ist er in Kraft getreten.

Die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme unterscheiden jeweils zwei Verbrauchsgruppen, die sich je Energieträger unterscheiden.

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Novelle der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie

Neue Gebäude in Europa sollen ab 2028 emissionsfrei sein. Das sieht eine Übereinkunft des EU-Parlaments zur Novelle der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie vor.

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Abgaben, Umlagen und Steuern ab 01.01.2023

Neben dem reinen Energiepreis setzen sich die Energiekosten aus weiteren Komponenten zusammen. Diese werden zumeist jährlich angepasst und können nicht vom Energieversorger beeinflusst werden. In unserem Blogbeitrag erfahren Sie mehr über die Zusammensetzung der Energiepreise und die Bedeutung der einzelnen Preisbestandteile.

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Aktuelles zur Dezember-Soforthilfe

Die hohen Energiekosten stellen Gas- und Wärmekunden vor teilweise große finanzielle Belastungen. Um dem entgegenzuwirken, wurde die sogenannte Dezember-Soforthilfe (eine einmalige staatliche finanzielle Überbrückung bis zur Einführung der Wärmepreisbremse) eingeführt. Sie ist im Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) verankert, das am 19.11.2022 in Kraft getreten ist. Damit entfällt die Abschlagszahlung für Dezember 2022.

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Kohlenstoffdioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

Am 10.11.2022 hat der Bundestag das Kohlenstoffdioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) beschlossen. Die Regelungen treten zum 01.01.2023 in Kraft. Bei Wohngebäuden sehen sie eine Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern mittels eines Stufenmodells vor.

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Aktuelles zur Gaspreisbremse

Die Gas-Umlage wurde in letzter Minute gestoppt. Nun sind Entlastungen mittels Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme geplant. In einer Sondersitzung hat der Bundesrat am 14.11.2022 grünes Licht für die sogenannte Dezember-Soforthilfe zur Entlastung für Erdgas- und Wärmekunden gegeben - der erste Schritt der so genannten Gaspreisbremse.

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