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Aktuelle Informationen zur Gas-Umlage ab Oktober

Schon länger liefert Russland deutlich weniger Gas nach Deutschland – derzeit fließen lediglich 20 % der Maximalleistung durch Nord Stream 1. So müssen Gasimporteure Ersatzgas zu hohen Preisen beschaffen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten können sie aufgrund von bestehenden Lieferverträgen zumeist nicht an die Endkunden weitergeben. Um diese Lücke auszugleichen und die Versorgungssicherheit weiterhin zu gewährleisten, ist am 09.08.2022 die Verordnung über eine Gas-Umlage in Kraft getreten.

Wie hoch ist die Gas-Umlage?

Am 15.08.2022 gab die Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe GmbH die vorläufige Höhe bekannt: 2,419 ct/kWh. Generell wird die Gas-Umlage im Zeitraum vom 01.10.2022 bis 01.04.2024 erhoben und kann alle drei Monate durch Trading Hub Europe angepasst werden. Unter anderem überwachen Wirtschaftsprüfer die Korrektheit der Berechnungen. Die Bundenetzagentur ist ebenfalls involviert. Gasimporteure können den Ausgleich beim Marktgebietsverantwortlichen einfordern und bekommen dann 90 % der Mehrbeschaffungskosten erstattet.

Wer muss die Gas-Umlage bezahlen?

Grundsätzlich müssen alle Gasverbraucher in Deutschland für die Gas-Umlage aufkommen. Aktuell ist aber noch unklar, ob dies auch für Gaskunden mit Fixpreisverträgen und Fernwärmebezieher gilt.

Auf welche rechtliche Grundlage stützt sich die Gas-Umlage?

Die Rechtsgrundlage bildet der § 26 des novellierten Energiesicherungsgesetzes. Dieser erlaubt die Verteilung der Mehrbeschaffungskosten für das Ersatzgas auf alle Gasverbraucher unter Verwendung einer Umlage (saldierte Preisanpassung). Die entsprechende Gaspreisanpassungsverordnung wurde am 04.08.2022 beschlossen. Sie ist wie eingangs erwähnt am 09.08.2022 in Kraft getreten.

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer für Gas?

Am 18.08.2022 teilte die Bundesregierung den bis Ende März 2024 gesenkten Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 7 % mit.

Welche Umlagen werden ab 01.10.2022 zusätzlich auf Gas erhoben?

Zusammengefasst wurden folgende Umlagen durch Trading Hub Europe veröffentlicht:

Gas-Umlage (NEU!) Vorläufig: 2,419 ct/kWh
Speicherumlage (NEU!) 0,059 ct/kWh
Bilanzierungsumlage SLP 0,57 ct/kWh
Summe 3,048 ct/kWh

Für RLM-Abnahmestellen fällt eine Bilanzierungsumlage von 0,39 ct/kWh an.

Speicherumlage = Basiert auf § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und hat die Einhaltung der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher zum Ziel.

Bilanzierungsumlage = Dient zur Finanzierung der Regelenergie/Ausgleichsenergie, die aufgrund unplanmäßiger Schwankungen im Netz (= Einspeisung/Entnahme befinden sich im Ungleichgewicht) benötigt wird.

Wie steht es aktuell um die Gasversorgung in Deutschland? (Stand: 22.08.2022)

Nach Angaben der Bundesnetzagentur bleibt die Lage angespannt. Die Versorgungssicherheit sei aber weiterhin gewährleistet. Ebenso werde Gas eingespeichert. Aktuell beläuft sich der Gesamtspeicherstand auf 79,5 %. Im Gasspeicher Rehden sind es 60,4 %. Mehr dazu lesen Sie hier.

Sie haben Fragen? Dann rufen Sie gerne an oder schreiben Sie uns!

Weitere Informationen finden Sie auch in den FAQs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Gasumlage zur Sicherung der Gas- und Wärmeversorgung.

Alle Informationen werden nach dem aktuellen Stand - unter Vorbehalt und der Möglichkeit weiterer Änderungen - zur Verfügung gestellt.

Quellen:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Trading Hub Europe GmbH

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