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Update: Aktuelle Entwicklungen am Energiemarkt

Seit Wochen steht der Energiemarkt Kopf: Vieles hat sich geändert und fast täglich gibt es neue Meldungen. Wir stehen mit unseren Energieversorgern und Kunden in engem Kontakt, um uns regelmäßig über die aktuellen Marktentwicklungen und Handlungsoptionen auszutauschen.

Das Wichtigste im Überblick

Einige Energieversorger versenden bei zum 31.12.2022 auslaufenden Energielieferverträgen zusätzlich Kündigungsschreiben zum Jahresende. Dies ist eine Sicherheitsvorkehrung seitens des Energieversorgers und geschieht automatisch.

Weiterhin haben wir aus Kundengesprächen die Erkenntnis gewonnen, dass einige Kunden dazu tendieren, erst einmal keinen Energieliefervertrag abzuschließen. Stattdessen sollen die Liegenschaften über die Grundversorgung versorgt werden.

Auch wenn die Preise hier aktuell teilweise noch etwas günstiger sind und kurzfristig Flexibilität gewonnen werden kann, ist dieser Schritt mit Aufwand, Unsicherheiten und Preisrisiken verbunden:

  • → In die Grundversorgung zu wechseln bedeutet, dass alle bisherigen Kundennummern neu vergeben werden. Ebenso müssen die SEPA-Mandate erneut werden und die unterjährige Abrechnung ist hier nicht möglich.
  • → Die Grundversorgungstarife werden stetig an die aktuellen Marktentwicklungen angepasst. Folglich kann davon ausgegangen werden, dass die Grundversorger die Tarifprodukte preislich deutlich anheben werden.
  • → Generell kann es möglich sein, dass Liegenschaften nicht in die Grundversorgung, sondern in die Ersatzversorgung fallen. In der Regel ist diese „Notversorgung“ deutlich teurer und die Preise können häufiger und ohne Einhaltung einer Frist angepasst werden. Ob eine Liegenschaft in die Grund- oder Ersatzversorgung fällt, ist vom Grundversorger abhängig. Eine pauschale Aussage kann hier nicht getroffen werden. Meistens erfahren Sie erst mit dem Begrüßungsschreiben (nach ca. 4 Wochen eintreffend), zu welchem Preis der Grundversorger die Liegenschaft weiterversorgt. Sollte der Grundversorger die Liegenschaft über die Ersatzversorgung versorgen, dauert es in der Regel 3 Monate bis die Liegenschaft in die Grundversorgung übernommen wird. Alternativ können Sie mit Abschluss eines Energieliefervertrags mit dem Grundversorger oder falls möglich einem Drittversorger, die Ersatzversorgung innerhalb von 14 Tagen beenden.
  • → Bei leistungsgemessenen Anlagen (RLM) ist in der Regel kein Grundversorgungstarif möglich. Somit fallen diese Anlagen sofort in die Ersatzversorgung und es droht nach 3 Monaten eine Abschaltung. Für RLM-Anlagen ist somit zwingend ein Energieliefervertrag notwendig.

Sie haben Fragen? Bitte wenden Sie sich an den für Sie zuständigen EKB-Außendienstmitarbeiter, um sich über Ihre Handlungsoptionen zu informieren.

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