Häufig gestellte Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen und Antworten

FAQ: Ihre Fragen, unsere Antworten

Auf dieser Seite haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten rund um unsere Dienstleistung für Sie zum Nachlesen zusammengestellt. Ihre Frage ist nicht dabei oder Sie benötigen weiterführende Informationen? Dann freuen wir uns über Ihre Nachricht.

Energiebeschaffung

Als unabhängiger und serviceorientierter Energiedienstleister sind wir während der gesamten Vertragslaufzeit für Sie da und stehen Ihnen mit unserem erfahrenen Team in allen Energiefragen verlässlich zur Seite. Wir sind Ihr „verlängertes Sprachrohr“ am Energiemarkt, sorgen für Transparenz und verschaffen Ihnen Zeit für andere wichtige Kernaufgaben in Ihrem Unternehmen. Unsere Arbeit unterstützt Sie in Ihren Entscheidungen.

Nein. Wir beraten unsere Kunden lieferantenunabhängig und teilen unsere Erfahrungswerte gerne mit ihnen. Grundsätzlich arbeiten wir mit allen Energieversorgern zusammen, die Willens und in der Lage sind, unsere Ausschreibungskriterien zu erfüllen und generell mit Dienstleistern zusammenarbeiten wollen. Aktuell zählen hierzu ca. 70 etablierte Energieversorger, die sich über das gesamte deutsche Bundesgebiet verteilen.

Unsere Dienstleistung ist für Sie kostenfrei. Wir erhalten unsere Vergütung über die Vermittlung von Energielieferverträgen in Form einer Aufwandsentschädigung seitens des Energieversorgers und nicht über ein von Ihnen gezahltes Honorar.

Nein. Sie entscheiden selbst, ob Sie wechseln oder bei Ihrem aktuellen Energieversorger bleiben möchten. Unsere Ergebnisse und Empfehlungen bilden lediglich die Basis für Ihre Entscheidung, die Sie jederzeit frei treffen können.

Wir setzen auf transparente Beschaffungslösungen und betrachten jeden Kunden und dessen Portfolio separat. Deshalb beschaffen wir die entsprechende Energiemenge nach erfolgtem Ausschreibungsverfahren individuell direkt beim Wunschversorger, für den der Kunde sich letztlich entscheiden hat.

Bei uns haben Sie immer einen festen Ansprechpartner, der sich all Ihrer Fragen rund um das Thema Energie annimmt. Auch bei Fragen an den Energieversorger entfallen nervenaufreibende Wartezeiten in der Hotline, denn auch hier steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.

Wir benötigen lediglich die letzte vollständige (Jahres) -abrechnung bzw. den aktuellen Energieliefervertrag für die entsprechenden Objekte. Falls die Daten digital vorliegen, können Sie uns diese ganz unkompliziert über eine sichere Cloudlösung zur Verfügung stellen. Andernfalls kommen wir gerne zu Ihnen und scannen alle für uns relevanten Daten im Rahmen einer Bestandsaufnahme ein. Sie haben keinen weiteren Aufwand mit der Datenanlieferung.

Laut BGH gelten Wohnungseigentumsgemeinschaften im Regelfall als Verbraucher. Unter anderem wirkt sich dies auf bestimmte Verträge, zu denen auch Strom- und Gaslieferverträge zählen, aus. Nach § 309 Nr. 9 BGB ist deren Laufzeit daher auf höchstens zwei Jahre bemessen.

Nein. Die geschlossenen Verträge haben eine feste Laufzeit und sind für beide Vertragspartner bindend.

Weitere WEGs können grundsätzlich in den laufenden Rahmenvertrag aufgenommen werden. Bei der Abgabe einer WEG nimmt diese als Vertragspartner in der Regel die Konditionen des Rahmenvertrags über die vereinbarte Laufzeit mit.

In der Regel meldet die EKB GmbH die Aufnahme der Lieferstelle in den Rahmenvertrag beim neuen Energieversorger an. Dieser veranlasst dann über Marktkommunikationsprozesse den Wechsel und somit auch die Kündigung. Sie müssen nur in zeitlich sehr dringenden Ausnahmefällen selbst kündigen.

E-Mobility-Lösungen

Diese Angst war vor ein paar Jahren durchaus berechtigt. Inzwischen sind die Gesetzgebung und Technologie gerade im Bereich AC- oder Normalladen so ausgereift, dass einem langjährigen Einsatz sowie einer modularen Erweiterbarkeit nichts entgegensteht. Voraussetzung ist, dass bei der Konzepterstellung die wesentlichen Parameter (lastmanagementfähig, eichrechtskonform, Sicherheitstechnik, Protokollsprache, Hersteller, etc.) berücksichtigt und richtig ausgelegt werden.

Wichtig bei der Auswahl ist, dass der Dienstleister anbieterneutral berät und Referenzprojekte vorzeigen kann. Im Idealfall bildet er die gesamte Wertschöpfungskette von der Beratung über die Konzepterstellung bis hin zur Hardware- und Backendbeschaffung sowie die Installationsleistung ab. Gerade der letzte Punkt verringert die Schnittstellen und somit die Probleme innerhalb der Projekte.

Derzeit ist fast nichts heterogener und schnelllebiger als die Fördermittellandschaft in Deutschland. Unter der Vielzahl an Förderprogrammen ist genau zu prüfen, welches am besten zum jeweiligen Projekt passt. Gerade in Baden-Württemberg ist das Förderprogramm des Landes attraktiv. Generell sind neben der Ladeinfrastrukturhardware (Wallbox oder Standsäule) die Netzanschlusserweiterung, Baukostenzuschüsse, Installation und z. T. die Lastmanagementsysteme wie auch die Parkplatzmarkierung förderfähig.

Da es in diesem komplexen Markt schwer sein kann, einen kompletten Marktüberblick zu haben, wird vermutlich in den wenigsten Fällen die technisch einfachste und beste Lösung umgesetzt. Dadurch entstehen Mehrkosten, die mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie oder eines Ladeinfrastrukturkonzeptes vermieden werden können. Auch die Beschaffung der Hardware über die Rahmenverträge des Dienstleisters kann Kostenvorteile schaffen.

Dies ist in vielen Fällen ein einfacher Weg. Oftmals arbeiten die Grundversorger/Netzbetreiber jedoch exklusiv mit einem Hardware- und Backendanbieter zusammen. Meist bleibt dann ein auf das Projekt abgestimmter Anbieter- und Kostenvergleich aus.

Hier gilt es individuell abzuwägen. Der Hauselektriker ist mit den Gegebenheiten der Immobilie vertraut und macht in der Regel kostenlos ein Installationsangebot. Der zentrale Installationspartner hingegen kennt sich mit der Ladehardware aus. Da der Hauselektriker später bei Problemen schnell helfen kann und in den meisten Fällen günstiger ist, unterstützen unsere Experten bei Bedarf an dieser Stelle gerne mit Know-how.

In den meisten Immobilien weisen die Netzanschlüsse nicht ausreichende Leistungsreserven auf, so dass dynamische Lastmanagementsystem zum Einsatz kommen. Sie gewährleisten den reibungslosen Betrieb der Ladeinfrastruktur in Abhängigkeit von der aktuellen Gebäudelast und der maximalen Anschlussleistung.

Backend- oder Abrechnungssysteme kommen zum Einsatz, wenn Ladevorgänge gegenüber Mietern oder Miteigentümern rechtskonform abgerechnet werden. Sie stellen sicher, dass beispielsweise durch Freischaltung über RFID-Karten die korrekten Lademengen automatisiert weiterberechnet werden.

Die Ladehardware muss eichrechtskonform und an ein Backend anbindungsfähig (OCPP 1.6) sein.

Eigenerzeugungsanlagen sind voll im Trend und helfen die Strompreise langfristig stabil zu halten. Bei der Auslegung und in Kombination mit beispielsweise Speichern und der Ladeinfrastruktur gilt es einige rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Hier ist die Unterstützung durch einen Experten ratsam.

Ökostrom wird immer dann ein Thema, wenn Fördergelder in Anspruch genommen werden. Je nach eigenem Anspruch oder Nutzung können Herkunftsnachweise bestimmter Qualität beschafft werden. Alternativ kann auch direkt ein Vertrag bei einem der gelisteten Ökostromanbieter abgeschlossen werden.