Häufig gestellte Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen und Antworten

FAQ: Ihre Fragen, unsere Antworten

Auf dieser Seite haben wir häufig gestellte Fragen und Antworten rund um unsere Dienstleistung für Sie zum Nachlesen zusammengestellt. Ihre Frage ist nicht dabei oder Sie benötigen weiterführende Informationen? Dann freuen wir uns über Ihre Nachricht.

Energiebeschaffung

Als unabhängiger und serviceorientierter Energiedienstleister sind wir während der gesamten Vertragslaufzeit für Sie da und stehen Ihnen mit unserem erfahrenen Team in allen Energiefragen verlässlich zur Seite. Wir sind Ihr „verlängertes Sprachrohr“ am Energiemarkt, sorgen für Transparenz und verschaffen Ihnen Zeit für andere wichtige Kernaufgaben in Ihrem Unternehmen. Unsere Arbeit unterstützt Sie in Ihren Entscheidungen.

Nein. Wir beraten unsere Kunden lieferantenunabhängig und teilen unsere Erfahrungswerte gerne mit ihnen. Grundsätzlich arbeiten wir mit allen Energieversorgern zusammen, die Willens und in der Lage sind, unsere Ausschreibungskriterien zu erfüllen und generell mit Dienstleistern zusammenarbeiten wollen. Aktuell zählen hierzu ca. 70 etablierte Energieversorger, die sich über das gesamte deutsche Bundesgebiet verteilen.

Unsere Dienstleistung ist für Sie kostenfrei. Wir erhalten unsere Vergütung über die Vermittlung von Energielieferverträgen in Form einer Aufwandsentschädigung seitens des Energieversorgers und nicht über ein von Ihnen gezahltes Honorar.

Nein. Sie entscheiden selbst, ob Sie wechseln oder bei Ihrem aktuellen Energieversorger bleiben möchten. Unsere Ergebnisse und Empfehlungen bilden lediglich die Basis für Ihre Entscheidung, die Sie jederzeit frei treffen können.

Wir setzen auf transparente Beschaffungslösungen und betrachten jeden Kunden und dessen Portfolio separat. Deshalb beschaffen wir die entsprechende Energiemenge nach erfolgtem Ausschreibungsverfahren individuell direkt beim Wunschversorger, für den der Kunde sich letztlich entscheiden hat.

Bei uns haben Sie immer einen festen Ansprechpartner, der sich all Ihrer Fragen rund um das Thema Energie annimmt. Auch bei Fragen an den Energieversorger entfallen nervenaufreibende Wartezeiten in der Hotline, denn auch hier steht Ihnen ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.

Wir benötigen lediglich die letzte vollständige (Jahres) -abrechnung bzw. den aktuellen Energieliefervertrag für die entsprechenden Objekte. Falls die Daten digital vorliegen, können Sie uns diese ganz unkompliziert über eine sichere Cloudlösung zur Verfügung stellen. Andernfalls kommen wir gerne zu Ihnen und scannen alle für uns relevanten Daten im Rahmen einer Bestandsaufnahme ein. Sie haben keinen weiteren Aufwand mit der Datenanlieferung.

Laut BGH gelten Wohnungseigentumsgemeinschaften im Regelfall als Verbraucher. Unter anderem wirkt sich dies auf bestimmte Verträge, zu denen auch Strom- und Gaslieferverträge zählen, aus. Nach § 309 Nr. 9 BGB ist deren Laufzeit daher auf höchstens zwei Jahre bemessen.

Nein. Die geschlossenen Verträge haben eine feste Laufzeit und sind für beide Vertragspartner bindend.

Weitere WEGs können grundsätzlich in den laufenden Rahmenvertrag aufgenommen werden. Bei der Abgabe einer WEG nimmt diese als Vertragspartner in der Regel die Konditionen des Rahmenvertrags über die vereinbarte Laufzeit mit.

In der Regel meldet die EKB GmbH die Aufnahme der Lieferstelle in den Rahmenvertrag beim neuen Energieversorger an. Dieser veranlasst dann über Marktkommunikationsprozesse den Wechsel und somit auch die Kündigung. Sie müssen nur in zeitlich sehr dringenden Ausnahmefällen selbst kündigen.