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Änderungen im Bereich der Fernwärme- und Fernkälteversorgung

Im Bereich der Fernwärme- und Fernkälteversorgung werden durch die Novelle der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) die Regelungen teilweise an die verbrauchsorientierteren Vereinbarungen von Strom und Erdgas angeglichen. Dies betrifft bspw. die Modalitäten zur Anpassung der Leistungswerte, die fernablesbaren Messeinrichtungen und die künftig erforderlichen Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen, z. B. zum Energieträgermix. Die neue Verordnung wird für alle Fernwärmekunden, mit Ausnahme von Industrieunternehmen, fester Bestandteil in den Lieferverträgen sein. Insbesondere durch die neuen Regelungen zur Leistungsanpassung sehen wir die Möglichkeit, die vereinbarte Wärmeleistung an den tatsächlichen Verbrauch anzupassen und damit Kosten zu reduzieren.

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