Novelle der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie
Neue Gebäude in Europa sollen ab 2028 emissionsfrei sein. Das sieht eine Übereinkunft des EU-Parlaments zur Novelle der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie vor.
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weiterlesenNeben dem reinen Energiepreis setzen sich die Energiekosten aus weiteren Komponenten zusammen. Diese werden zumeist jährlich angepasst und können nicht vom Energieversorger beeinflusst werden. In unserem Blogbeitrag erfahren Sie mehr über die Zusammensetzung der Energiepreise und die Bedeutung der einzelnen Preisbestandteile.
weiterlesenDie hohen Energiekosten stellen Gas- und Wärmekunden vor teilweise große finanzielle Belastungen. Um dem entgegenzuwirken, wurde die sogenannte Dezember-Soforthilfe (eine einmalige staatliche finanzielle Überbrückung bis zur Einführung der Wärmepreisbremse) eingeführt. Sie ist im Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) verankert, das am 19.11.2022 in Kraft getreten ist. Damit entfällt die Abschlagszahlung für Dezember 2022.
weiterlesenAm 10.11.2022 hat der Bundestag das Kohlenstoffdioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) beschlossen. Die Regelungen treten zum 01.01.2023 in Kraft. Bei Wohngebäuden sehen sie eine Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern mittels eines Stufenmodells vor.
weiterlesenDie Gas-Umlage wurde in letzter Minute gestoppt. Nun sind Entlastungen mittels Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme geplant. In einer Sondersitzung hat der Bundesrat am 14.11.2022 grünes Licht für die sogenannte Dezember-Soforthilfe zur Entlastung für Erdgas- und Wärmekunden gegeben - der erste Schritt der so genannten Gaspreisbremse.
weiterlesenIm Bereich der Fernwärme- und Fernkälteversorgung werden durch die Novelle der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) die Regelungen teilweise an die verbrauchsorientierteren Vereinbarungen von Strom und Erdgas angeglichen. Dies betrifft bspw. die Modalitäten zur Anpassung der Leistungswerte, die fernablesbaren Messeinrichtungen und die künftig erforderlichen Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen, z. B. zum Energieträgermix. Die neue Verordnung wird für alle Fernwärmekunden, mit Ausnahme von Industrieunternehmen, fester Bestandteil in den Lieferverträgen sein. Insbesondere durch die neuen Regelungen zur Leistungsanpassung sehen wir die Möglichkeit, die vereinbarte Wärmeleistung an den tatsächlichen Verbrauch anzupassen und damit Kosten zu reduzieren.
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