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Kohlenstoffdioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

Am 10.11.2022 hat der Bundestag das Kohlenstoffdioxidaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) beschlossen. Die Regelungen treten zum 01.01.2023 in Kraft. Bei Wohngebäuden sehen sie eine Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern mittels eines Stufenmodells vor.

Generell erfolgt die Kostenverteilung in Abhängigkeit der energetischen Qualität des Gebäudes (CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche).

Bei Nichtwohngebäuden gibt es zunächst eine 50:50 Aufteilung. Grund: Die Gebäude sind zu verschieden (z. B. Größe, Nutzungsart, Verbrauch). Die für eine einheitliche Regelung erforderlichen Daten sollen bis Ende 2024 erhoben werden. Ende 2025 soll es dann auch für Nichtwohngebäude ein Stufenmodell geben.

Um eine weiteren Entlastung bei den Energiekosten zu schaffen, steigt der CO2-Preis in 2023 nicht wie geplant von 30 €/t CO2 auf 35 €/t CO2 an. Der CO2-Preis bildet die Grundlage für die Aufteilung der CO2-Kosten.

Die Beschlussempfehlung und den Bericht des Bundestags können Sie hier einsehen.

Quellen:

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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