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Hinweis Versorgerwechsel – Zählerstände melden

Sie haben Ihren neuen Wunschversorger gefunden und sicherlich ist Ihnen das Prozedere beim Versorgerwechsel bekannt: Neuen Liefervertrag abschließen, alten Liefervertrag kündigen, Zählerstände ablesen und melden. Wichtig beim Wechselprozess ist, die abgelesenen Zählerstände an den alten Energieversorger und an den Netzbetreiber zu übermitteln.

Teilweise enthält die Kündigungsbestätigung des Energieversorgers auch einen entsprechenden Hinweis dazu. Die Mitteilung an den neuen Energieversorger erfolgt durch den Netzbetreiber oder ggf. über uns.

Hintergrund

Der Netzbetreiber ist für den Betrieb und die Instandhaltung des Energienetzes in einem bestimmten Gebiet zuständig. Um die Energie an den Kunden liefern zu können, nutzt der Energieversorger diese Infrastruktur. Dafür fallen Kosten an, die sogenannten Netznutzungsentgelte. Diese werden in der Strom- und Gasabrechnung aufgelistet und vom Energieversorger an den Netzbetreiber weitergegeben.

Nun kann es sein, dass der Wechseltermin nicht mit dem regulären Ablesetermin des Netzbetreibers übereinstimmt. Damit der Netzbetreiber die Netznutzungsentgelte korrekt an den Energieversorger übermitteln kann, benötigt er den Zählerstand. Ansonsten wird eine Schätzung auf Basis des Vorjahresverbrauchs vorgenommen.

Sie haben Fragen zu diesem Thema oder benötigen Unterstützung? Gerne sind wir für Sie da!

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