SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung durch weitere Maßnahmen verschärft. Die neue Verordnung trat zum 27.01.2021 in Kraft und gilt zunächst bis zum 15.03.2021. Was ist neu und wie arbeitet die EKB in Corona-Zeiten? weiterlesen