SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung durch weitere Maßnahmen verschärft. Die neue Verordnung trat zum 27.01.2021 in Kraft und gilt zunächst bis zum 15.03.2021. Was ist neu und wie arbeitet die EKB in Corona-Zeiten?
Die Verschärfungen betreffen unter anderem die folgenden Punkte:
- → Arbeitgeber müssen Home-Office anbieten: Arbeitnehmer/innen sollten ihren Aufgaben von Zuhause aus nachgehen.
- → Betriebliche Personenkontakte sind, soweit es geht, zu reduzieren: Halten sich mehrere Personen gleichzeitig in einem Raum auf (z. B. Aufenthaltsraum), müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen. Weiterhin müssen feste Arbeitsgruppen gebildet werden.
- → Können bestimmte Vorgaben der Verordnung (z. B. Einhaltung Mindestabstand von 1,5 m) nicht eingehalten werden, sind Arbeitgeber verpflichtet, medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken bereitzustellen.
Die vollständige SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung können Sie hier nachlesen.
Wie arbeitet die EKB in Corona-Zeiten?
Der gesundheitliche Schutz unseres Teams ist uns sehr wichtig, weshalb wir unsere internen Prozesse vor Monaten an die aktuelle Situation angepasst haben. Aufgrund unserer IT-Strukturen können alle Mitarbeiter/innen vom Home-Office aus auf alle Ressourcen zugreifen. So können wir unseren Kunden wie gewohnt alle Informationen liefern und die Aufträge reibungslos bearbeiten. Sie erreichen unsere Mitarbeiter/innen unter den bekannten Durchwahlen und E-Mail-Adressen.