Abgaben, Umlagen und Steuern ab 01.01.2024
Neben dem reinen Energiepreis setzen sich die Energiekosten aus weiteren Komponenten zusammen. Diese werden zumeist jährlich angepasst und können nicht vom Energieversorger beeinflusst werden. In unserem Blogbeitrag erfahren Sie mehr über die Zusammensetzung der Energiepreise und die Bedeutung der einzelnen Preisbestandteile.
Strom
Konzessionsabgabe
Variable Höhe
→ Entgelt für die Nutzung kommunaler Wege im Rahmen der Verlegung von Strom- und Gasleitungen
An wen geht die Zahlung? Gemeinde
KWKG-Abgabe
2024: 0,275 ct/kWh
2023: 0,357 ct/kWh
2022: 0,378 ct/kWh
2021: 0,254 ct/kWh
2020: 0,226 ct/kWh
→ Förderung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen
An wen geht die Zahlung? Anlagenbetreiber
Netznutzungsentgelt
Variable Höhe
→ Abgabe für die Netznutzung (= Durchleitung von Strom)
An wen geht die Zahlung? Netzbetreiber
→ Aufgrund der geänderten haushaltsrechtlichen Lage wurde der Zuschuss aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfond (WSF) für die Übertragungsnetzentgelten in Höhe von 5,5 Milliarden Euro gestrichen. Das wirkt sich vermutlich spürbar auf die Brutto-Strompreise aus.
Offshore-Netzumlage
2024: 0,656 ct/kWh*
2023: 0,591 ct/kWh*
2022: 0,419 ct/kWh*
2021: 0,395 ct/kWh*
2020: 0,416 ct/kWh*
*Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1 Mio. kWh pro Jahr und Abnahmestelle
→ Deckung der Netzanschlusskosten für Offshore-Windparks oder Entschädigungszahlungen, die aus Netzunterbrechungen/Anschlussproblemen an das Übertragungsnetz hervorgehen
An wen geht die Zahlung? Anlagenbetreiber
§19 StromNEV-Umlage
2024: 0,643 ct/kWh*
2023: 0,417 ct/kWh*
2022: 0,437 ct/kWh*
2021: 0,432 ct/kWh*
2020: 0,358 ct/kWh*
*Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1 Mio. kWh pro Jahr und Abnahmestelle
→ Ausgleich der entgangenen Erlöse, die aus der Gewährung eines individuellen Netzentgelts für bestimmte Letztverbraucher resultieren
An wen geht die Zahlung? Örtlicher Netzbetreiber
Weitere Preisbestandteile: Mehrwertsteuer (19 %), Stromsteuer (2,05 ct/kWh).
Gas
Bilanzierungsumlage
Ab 01.10.2023: RLM Bilanzierungsumlage (0,00 ct/kWh), SLP Bilanzierungsumlage (0,00 ct/kWh)
→ Finanzierung der Regelenergie/Ausgleichsenergie, die aufgrund unplanmäßiger Schwankungen im Netz (= Einspeisung/Entnahme befinden sich im Ungleichgewicht) benötigt wird
An wen geht die Zahlung? Marktgebietsverantwortlicher
Speicherumlage
2024: 0,186 ct/kWh
2023: 0,059 ct/kWh
→ Basiert auf § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und hat die Einhaltung der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher zum Ziel
An wen geht die Zahlung? Marktgebietsverantwortlicher
CO2-Abgabe
2024: 0,8163 ct/kWh
2023: 0,5441 ct/kWh
2022: 0,5461 ct/kWh
2021: 0,4551 ct/kWh
→ Gilt für die Bereiche Verkehr und Wärme und soll Anreize zur Minimierung des CO2-Ausstoßes setzen.
An wen geht die Zahlung? Reinvestition in Klimaschutzmaßnahmen
→ Aufgrund der Sparmaßnahmen im Bundeshaushalt, fällt die Erhöhung des CO2-Preises größer aus, als ursprünglich geplant: 2024 beläuft sich die Abgabe nicht auf 40 €/t, sondern auf 45 €/t. Im Jahr 2025 soll sie 55 €/t betragen.
Konzessionsabgabe
Variable Höhe
→ Entgelt für die Nutzung kommunaler Wege im Rahmen der Verlegung von Strom- und Gasleitungen
An wen geht die Zahlung? Gemeinde
Netznutzungsentgelt
Variable Höhe
→ Abgabe für die Netznutzung (= Durchleitung von Gas)
An wen geht die Zahlung? Netzbetreiber
Weitere Preisbestandteile Gas: Erdgassteuer (0,55 ct/kWh), Mehrwertsteuer (7 %, spätestens zum 31. März 2024 Erhöhung auf 19 %).
Von Ihrem aktuellen Energieversorger haben Sie unter Umständen ein Schreiben erhalten, in dem er eine Änderung der Preise für das Lieferjahr 2024 mitteilt. Diese ist auf die oben genannten Abgaben, Umlagen und Steuern zurückzuführen. Wichtig für Sie ist, dass der vereinbarte Beschaffungspreis für die Energie von der Änderung nicht betroffen ist.
Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!
Stand: Januar 2024