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Verlängerung Gasspeicherumlage

Der vom Marktgebietsverantwortlichen Trading Hup Europe (THE) eingereichte Änderungsantrag vom 27.02.2024 zur Befristung der Erhebung der Gasspeicherumlage wurde am 12.03.2024 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigt.

Ursprünglich lag eine Genehmigung bis 31.03.2025 vor, die nun um zwei weitere Jahre bis 31.03.2027 gültig ist.

Für das zweite Halbjahr 2024 beträgt die Gasspeicherumlage 0,250 ct/kWh.

Übersicht der Preisentwicklung der Gasspeicherumlage seit der Einführung (netto in Ct/kWh):

ab 01.10.2022 0,059 ct/kWh

ab 01.07.2023 0,145 Ct/kWh

ab 01.01.2024 0,186 Ct/kWh

ab 01.07.2024 0,250 Ct/kWh

Die nächstmalige Festsetzung der Gasspeicherumlage erfolgt zum 01.01.2025.

Was ist die Gasspeicherumlage? → Basiert auf § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und hat die Einhaltung der gesetzlichen Füllstandsvorgaben der Gasspeicher zum Ziel

An wen geht die Zahlung? → Marktgebietsverantwortlicher

Neben der Gasspeicherumlage beinhaltet der Gaspreis weitere Komponenten:

  • → reiner Energiepreis
  • → Bilanzierungsumlage
  • → CO2-Abgabe
  • → Konzessionsabgabe
  • → Netznutzungsentgelte

Über die Bedeutung der einzelnen Bestandteile und deren Höhe informieren wir Sie zu gegebener Zeit.

Sie haben Fragen? Gerne sind wir für Sie da.

Quellen:

Trading Hub Europe

Trading Hub Europe

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