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Verlängerung Gasspeicherumlage

Der vom Marktgebietsverantwortlichen Trading Hup Europe (THE) eingereichte Änderungsantrag vom 27.02.2024 zur Befristung der Erhebung der Gasspeicherumlage wurde am 12.03.2024 von der Bundesnetzagentur (BNetzA) genehmigt.

Ursprünglich lag eine Genehmigung bis 31.03.2025 vor, die nun um zwei weitere Jahre bis 31.03.2027 gültig ist.

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