Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende beschlossen
Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende gebilligt. Ziel des Gesetzes ist die unbürokratische und schnellere Installation intelligenter Strommesssysteme, sogenannter Smart Meter.
Die wesentlichen Inhalte:
Versorger müssen ab 2025 dynamische Stromtarife anbieten.
Ab 2025 sind alle Stromversorger verpflichtet, zeitvariable Stromtarife anzubieten. Kunden können damit Strom gezielt dann nutzen, wenn dieser preiswert ist.
Die Kosten für Smart Meters werden für Haushalte und Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt.
Das Gesetz stellt virtuelle mit physischen Summenzählern gleich und erleichtert damit Mieterstromprojekte.
Da Stromerzeugung und -verbrauch am Netzanschluss durch die Gesetzesänderung nur noch virtuell gemessen werden müssen („virtuelle Summenzähler“) , entfallen Investitionen in teure Messtechnik und Handwerkerkapazitäten.
Um das neue Messkonzept in der Praxis umsetzen zu können, bedarf es einiger Voraussetzungen. Zum einen ist die Installation von Smart Metern an allen Untermessungen notwendig. Zum anderen wird eine Software benötigt, um die Stromflüsse virtuell abbilden und bilanzieren zu können.
Smart Meter müssen künftig nicht mehr vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) freigegeben werden.
Das Sammelgesetz enthält Änderungen folgender Gesetze:
- → Energiewirtschaftsgesetz
- → Messstellenbetriebsgesetz
- → Erneuerbare-Energien-Gesetz
- → Ladesäulenverordnung
- → Bundesbedarfsplangesetz
Die Informationen wurden uns von Rechtsanwalt Matthias Weise zur Verfügung gestellt.