Energiepreisbremse nach Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und Strompreisbremsegesetz (StromPBG)
Am 15. Dezember 2022 wurde im Bundestag der Gesetzesentwurf zur Gas- und Strompreisbremse beschlossen und am 16. Dezember 2022 im Bundesrat bestätigt. Am 1. Januar 2023 ist er in Kraft getreten.
Die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme unterscheiden jeweils zwei Verbrauchsgruppen, die sich je Energieträger unterscheiden.
Die Preisbremsen werden ab dem 1. März 2023 rückwirkend für Januar und Februar berücksichtigt/kalkuliert – außer für alle Gasverbraucher mit einem Verbrauch > 1,5 Millionen Kilowattstunden. Hier wurde die Preisbremse bereits ab dem 1. Januar 2023 wirksam. Die Bremsen sind zunächst bis zum 31. Dezember 2023 vorgesehen und können bis maximal zum 30. April 2024 verlängert werden. Der Energieversorger reduziert die Abschlagshöhe automatisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Infografik.
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Wichtige FAQs zu den Energiepreisbremsen finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
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