Novelle der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie
Neue Gebäude in Europa sollen ab 2028 emissionsfrei sein. Das sieht eine Übereinkunft des EU-Parlaments zur Novelle der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie vor.
Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des EU-Parlaments hat seinen Standpunkt zur vorgeschlagenen Überarbeitung der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) veröffentlicht. Dem angenommenen Text zufolge sollen alle neuen Gebäude ab 2028 emissionsfrei sein, kommunale Gebäude bereits ab 2026. Die EU-Kommission hatte die Jahre 2030 und 2027 vorgeschlagen. Zudem soll ab 2028 eine Solarpflicht für Neubauten und ab 2032 bei größeren Renovierungen gelten. Wohngebäude müssten dem Vorschlag zufolge bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E und bis 2033 die Energieeffizienzklasse D erreichen. Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude müssten die gleichen Klassen bis 2027 beziehungsweise 2030 erreichen. Das EU-Parlament geht damit über den Kommissionsvorschlag hinaus, der die Energieeffizienzklassen F und E vorsieht.
Außerdem fordern die Abgeordneten, dass die EU-Länder fossile Heizungen für neue Gebäude und Gebäude, die einer größeren Renovierung, einer umfassenden Sanierung oder einer Erneuerung des Heizungssystems unterzogen werden, ab dem Zeitpunkt der Umsetzung dieser Richtlinie nicht mehr zulässig sind. Bis 2035 sollen sie vollständig aus dem Verkehr gezogen werden – es sei denn, die Europäische Kommission erlaube ihre Verwendung bis 2040. Das Positionspapier muss noch im Plenum bestätigt werden.
Die in vorstehendem Absatz zitierten Regelungen finden Sie hier zum Nachlesen (Artikel 7-9, ab Seite 58).
Die Informationen wurden uns von Rechtsanwalt Matthias Weise zur Verfügung gestellt.