Abgaben, Umlagen und Steuern ab 01.01.2023
Neben dem reinen Energiepreis setzen sich die Energiekosten aus weiteren Komponenten zusammen. Diese werden zumeist jährlich angepasst und können nicht vom Energieversorger beeinflusst werden. In unserem Blogbeitrag erfahren Sie mehr über die Zusammensetzung der Energiepreise und die Bedeutung der einzelnen Preisbestandteile.
Strom
Konzessionsabgabe
Variable Höhe
→ Entgelt für die Nutzung kommunaler Wege im Rahmen der Verlegung von Strom- und Gasleitungen
An wen geht die Zahlung? Gemeinde
KWKG-Abgabe
2023: 0,357 ct/kWh
2022: 0,378 ct/kWh
2021: 0,254 ct/kWh
2020: 0,226 ct/kWh
→ Förderung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen
An wen geht die Zahlung? Anlagenbetreiber
Netznutzungsentgelt
Variable Höhe
→ Abgabe für die Netznutzung (= Durchleitung von Strom)
An wen geht die Zahlung? Netzbetreiber
Offshore-Netzumlage
2023: 0,591 ct/kWh*
2022: 0,419 ct/kWh*
2021: 0,395 ct/kWh*
2020: 0,416 ct/kWh*
*Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1 Mio. kWh pro Jahr und Abnahmestelle
→ Deckung der Netzanschlusskosten für Offshore-Windparks oder Entschädigungszahlungen, die aus Netzunterbrechungen/Anschlussproblemen an das Übertragungsnetz hervorgehen
An wen geht die Zahlung? Anlagenbetreiber
§19 StromNEV-Umlage
2023: 0,417 ct/kWh*
2022: 0,437 ct/kWh*
2021: 0,432 ct/kWh*
2020: 0,358 ct/kWh*
*Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1 Mio. kWh pro Jahr und Abnahmestelle
→ Ausgleich der entgangenen Erlöse, die aus der Gewährung eines individuellen Netzentgelts für bestimmte Letztverbraucher resultieren
An wen geht die Zahlung? Örtlicher Netzbetreiber
Weitere Preisbestandteile: Mehrwertsteuer (19 %), Stromsteuer (2,05 ct/kWh).
Gas
Bilanzierungsumlage
Ab 01.10.2022: RLM Bilanzierungsumlage (0,39 ct/kWh), SLP Bilanzierungsumlage (0,57 ct/kWh)
→ Finanzierung der Regelenergie/Ausgleichsenergie, die aufgrund unplanmäßiger Schwankungen im Netz (= Einspeisung/Entnahme befinden sich im Ungleichgewicht) benötigt wird
An wen geht die Zahlung? Marktgebietsverantwortlicher
Speicherumlage
2023: 0,059 ct/kWh
→ Basiert auf § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und hat die Einhaltung der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher zum Ziel
An wen geht die Zahlung? Marktgebietsverantwortlicher
CO2-Abgabe
2023: 0,6372 ct/kWh
2022: 0,5461 ct/kWh
2021: 0,455 ct/kWh
→ Teil des von der Bundesregierung beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030. Gilt für die Bereiche Verkehr und Wärme und soll Anreize zur Minimierung des CO2-Ausstoßes setzen.
An wen geht die Zahlung? Reinvestition in Klimaschutzmaßnahmen
Konzessionsabgabe
Variable Höhe
→ Entgelt für die Nutzung kommunaler Wege im Rahmen der Verlegung von Strom- und Gasleitungen
An wen geht die Zahlung? Gemeinde
Netznutzungsentgelt
Variable Höhe
→ Abgabe für die Netznutzung (= Durchleitung von Gas)
An wen geht die Zahlung? Netzbetreiber
Weitere Preisbestandteile Gas: Erdgassteuer (0,55 ct/kWh), Mehrwertsteuer (7 %).
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