EKB Energie - Blog

Energiemarkt: Aktuelle Lage und Perspektive

Die Energiepreise befinden sich auf einem weiterhin sehr hohen Niveau. Wie bereits in unserem Blogbeitrag vom Februar beschrieben, ist die Preisentwicklung verschiedenen Faktoren unterworfen. Aktuell und auch in der kommenden Zeit ist davon auszugehen, dass der Ukraine-Krieg die Energiemärkte weiterhin enorm beeinflusst.

Dies veranschaulichen auch die untenstehenden Diagramme – zu Kriegsbeginn (Ende Februar) gab es einen extremen Sprung nach oben. Aktuell kann davon ausgegangen werden, dass der Markt auf hohem Niveau stagniert. Dies verdeutlicht die Seitwärtsbewegung (Bild 1). Allerdings ist anzunehmen, dass die Seitwärtsbewegung ausbricht und es spätestens im Herbst noch einmal zu einem Preisanstieg kommen kann. Das Preisniveau der einzelnen Quartale bestätigt, dass die Bepreisung für das Jahr 2023 bereits stabil ist (Bild 2).

Marktverlauf An Der EEX THE, Lieferjahre 2023 2025

Bild 1: Marktverlauf an der EEX THE, Lieferjahre 2023-2025 (Quelle: energate messenger +, Juni 2022)

Marktverlauf An Der EEX THE, 1. Quartal 2023 Bis 1. Quartal 2024

Bild 2: Marktverlauf an der EEX THE, 1. Quartal 2023 bis 1. Quartal 2024 (Quelle: energate messenger +, Juni 2022)

Wie geht die EKB damit um?

Vor diesem Hintergrund empfehlen wir unseren Kunden, deren Energielieferverträge in 2022 auslaufen, die Vertragsverlängerungen in den kommenden Wochen, jedoch bis spätestens Ende September durchzuführen. Unter Umständen hat unser Außendienst hierfür bereits einen Termin mit Ihnen vereinbart. Andernfalls wird er zeitnah Kontakt zu Ihnen aufnehmen und die weiteren Schritte mit Ihnen besprechen. In der Zwischenzeit zögern Sie bitte nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren!

Notfallplan Gas: Alarmstufe aktiviert

Am 23.06.2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Nach Angaben des Ministeriums war dieser Schritt aufgrund der durch Russland gekürzten Gaslieferung über die Pipeline „Nord Stream 1“ notwendig.

Die offizielle Pressemitteilung finden Sie auf der Seite des BMWK.

Können die gestiegenen Preise nun weitergegeben werden?

Hierzu folgender Auszug aus dem energate messenger + (Stand: 23.06.2022, 16:48 Uhr):

„Trotz der Alarmstufe verzichtet das Bundeswirtschaftsministerium vorerst auf die Möglichkeit, das Sonderkündigungsrecht aus dem Energiesicherheitsgesetz (EnSiG §24) in Kraft zu setzen. Dieses würde Energieversorgern die Möglichkeit geben, die gestiegenen Preise umgehend an Kundinnen und Kunden weiterzugeben. In der aktuellen Lage könnte dies eine Verdrei- oder Vervierfachung der Kosten bedeuten. Minister Habeck betonte, dass durch erhöhte Abschlagszahlungen die Kundinnen und Kunden bereits jetzt die Preissteigerungen zu spüren bekämen. Für den Mechanismus im EnSiG gebe es keinen Automatismus, betonte Habeck. Er habe auch Schattenseiten, "daher arbeiten wir an alternativen Konzepten". Offenbar steht auch eine Überarbeitung der Regelung im Raum. Die Bundesnetzagentur werde die Lage nach Habecks Worten weiter beobachten.“

 

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