EKB Energie - Blog

Abgaben, Umlagen, und Steuern ab 01.01.2022

Neben dem reinen Energiepreis setzen sich die Energiekosten aus weiteren Komponenten z. B. Netznutzungsentgelte oder staatlich veranlasste Bestandteile u. a. EEG-Umlage zusammen. Diese werden zumeist jährlich angepasst und können nicht vom Energieversorger beeinflusst werden. In unserem Blogbeitrag erfahren Sie mehr über die Zusammensetzung der Energiepreise und die Bedeutung der einzelnen Preisbestandteile.

Strom*

Zusammensetzung Strompreis 2022

Gas*

Zusammensetzung Gaspreis 2022

ABGABEN-ABC

 

§18 AbLaV-Umlage

2022: 0,003 ct/kWh

2021: 0,009 ct/kWh

2020: 0,007 ct/kWh

→ Ausgleich der Zahlungen, die Anbieter von Abschaltleistungen (z. B. Industriebetriebe) erhalten, die zur Verbesserung der Netzstabilität für einen gewissen Zeitraum auf Strom verzichten

An wen geht die Zahlung? Anbieter von Abschaltleistungen

Bilanzierungsumlage

→ Finanzierung der Regelenergie/Ausgleichsenergie, die aufgrund unplanmäßiger Schwankungen im Netz (= Einspeisung/Entnahme befinden sich im Ungleichgewicht) benötigt wird

An wen geht die Zahlung? Marktgebietsverantwortlicher

CO2-Steuer → mehr erfahren

EEG-Umlage

2022: 3,723 ct/kWh

2021: 6,500 ct/kWh

2020: 6,756 ct/kWh

→ Die Anlagenbetreiber erhalten für die Einspeisung von Strom eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Die Übertragungsnetzbetreiber verkaufen den Strom an der Börse, wobei sie aktuell weniger Geld erhalten, als die Anlagenbetreiber an Vergütung bekommen. Diese Differenz wird durch die EEG-Umlage gedeckt.

An wen geht die Zahlung? Anlagenbetreiber

Konzessionsabgabe

→ Entgelt für die Nutzung kommunaler Wege im Rahmen der Verlegung von Strom- und Gasleitungen

An wen geht die Zahlung? Gemeinde

KWKG-Abgabe

2022: 0,378 ct/kWh

2021: 0,254 ct/kWh

2020: 0,226 ct/kWh

→ Förderung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen

An wen geht die Zahlung? Anlagenbetreiber

Netznutzungsentgelt

→ Abgabe für die Netznutzung (= Durchleitung von Strom/Gas)

An wen geht die Zahlung? Netzbetreiber

Offshore-Netzumlage

2022: 0,419 ct/kWh*

2021: 0,395 ct/kWh*

2020: 0,416 ct/kWh*

*Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1 Mio. kWh pro Jahr und Abnahmestelle

→ Deckung der Netzanschlusskosten für Offshore-Windparks oder Entschädigungszahlungen, die aus Netzunterbrechungen/Anschlussproblemen an das Übertragungsnetz hervorgehen

An wen geht die Zahlung? Anlagenbetreiber

§19 StromNEV-Umlage

2022: 0,437 ct/kWh*

2021: 0,432 ct/kWh*

2020: 0,358 ct/kWh*

*Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 1 Mio. kWh pro Jahr und Abnahmestelle

→ Ausgleich der entgangenen Erlöse, die aus der Gewährung eines individuellen Netzentgelts für bestimmte Letztverbraucher resultieren

An wen geht die Zahlung? Örtlicher Netzbetreiber

Von Ihrem aktuellen Energieversorger haben Sie unter Umständen ein Schreiben erhalten, in dem er eine Änderung der Preise für das Lieferjahr 2022 mitteilt. Diese ist auf die oben genannten Abgaben, Umlagen und Steuern zurückzuführen. Wichtig für Sie ist, dass der vereinbarte Beschaffungspreis für die Energie von der Änderung nicht betroffen ist. Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!

* Eigene Darstellung

Stand: Januar 2022

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