EKB Energie - Blog

Wechselfristen Versorgerwechsel

Sie möchten den Energieversorger zum Jahresende wechseln? Dann sollten Sie die Wechselfristen berücksichtigen.

Damit der Wechsel rechtzeitig zum 01.01.2022 erfolgen kann, sollte dieser spätestens vier Wochen zuvor eingeleitet werden. Generell müssen für einen Wechsel natürlich die Kündigungsfristen der Energielieferverträge eingehalten werden.

Grundsätzlich können die Wechselfristen jedoch variieren. Sie hängen beispielsweise vom Energieversorgungsunternehmen, dem Medium (Strom/Gas) oder der Liefermenge ab.

Ist ein Versorgerwechsel gewünscht, übernehmen wir den gesamten Wechselprozess für unsere Kunden und sorgen für eine termingerechte Abwicklung.

Sie haben Fragen? Gerne sind wir für Sie da!

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