Update - Informationen zur Absenkung der Mehrwertsteuer
Im Juni 2020 hat die Bundesregierung ein Konjunkturpaket beschlossen, um die Wirtschaft in der Corona-Pandemie anzukurbeln. Unter anderem wurde der Mehrwertsteuersatz im Zeitraum 1.7.2020 - 31.12.2020 von 19 % auf 16 % reduziert. Seitdem informieren wir unsere Kunden darüber, wie die Energieversorger diese Mehrwertsteuerabsenkung in ihren Jahresabrechnungen für das Jahr 2020 berücksichtigen.
Nach aktuellem Sachstand gibt es zwei Möglichkeiten, die durch die neue Gesetzeslage abgebildet werden können.
1. Eine Abgrenzung vornehmen
Die Energieversorger nehmen eine Abgrenzung zum 30.6.2020 in der Jahresabrechnung vor. Der für den Abrechnungszeitraum ermittelte Verbrauch wird also auf die Zeit vor und nach dem Zeitpunkt der Änderung des Steuersatzes aufgeteilt. Der Verbrauch zum Zeitpunkt der Abgrenzung wird durch maschinelle Schätzung ermittelt.
Was bedeutet das für die Jahresabrechnung?
- → Bis 30.6.2020: Besteuerung mit 19 %
- → Zeitraum 1.7.2020 - 31.12.2020: Besteuerung mit 16 %
2. Den maximalen Spielraum ausnutzen
Im Gegensatz dazu wollen einige Energieversorger den maximalen Spielraum des Gesetzes zur Weitergabe der Mehrwertsteuerabsenkung ausnutzen.
Was bedeutet das für die Jahresabrechnung?
Für die anstehenden Jahresabrechnungen mit Stichtag 31.12.2020 wird für den gesamten Zeitraum 1.1.2020 – 31.12.2020 der verminderte Steuersatz von 16 % abgerechnet. Somit gibt es keine Abgrenzung zum 30.6.2020!
Sie möchten wissen, wie Ihr Energieversorger dieses Thema bei der Jahresabrechnung für das Jahr 2020 berücksichtigt? Dann senden Sie eine E-Mail mit dem Betreff „Mehrwertsteuersatz 2020 / Energieabrechnung“ an info@ekb-energie.de. Wir informieren Sie gerne über die Vorgehensweise Ihres Energieversorgers.