EKB versus Online-Portale: Eine Argumentationshilfe für Verwalter
„Warum wird die Energie für unsere WEG über die EKB beschafft? Wieso kümmern wir uns nicht um die Verträge und vergleichen die Strom- und Gastarife online? Da ist es doch viel günstiger!“ Mit diesen Fragen wurden Sie als Verwalter vielleicht schon mal konfrontiert. Wir geben Ihnen eine Reihe von Argumenten an die Hand, mit denen Sie die Mitglieder der WEG von den Vorteilen einer Zusammenarbeit mit der EKB überzeugen.
Auf die Zielgruppe kommt es an
Wir bieten einen speziell auf die Bedürfnisse der Wohnungswirtschaft abgestimmten Beschaffungsprozess. Online-Portale richten sich zumeist an private Kunden (z. B. Privat-Stromzähler) und/oder gewerbliche Kunden für jeweils Einzelzähler.
Der Bonus als Vorteil?
Sofortbonus, Neukundenbonus, Abschlagsrabatt – die vielen Vergünstigungen können schnell für Verwirrung sorgen und den Angebotsvergleich erschweren. Fließen Boni & Co. in die Kaufentscheidung mit ein, sind die Voraussetzungen für den Erhalt im Einzelfall zu prüfen.
Auch bei einer Vertragsverlängerung sollten die Kosten genauer im Auge behalten werden. Unsere Erfahrung hierzu: Bei einer Vertragslaufzeit von einem Jahr wird eine 12-monatige Preisgarantie auf alle Preisbestandteile, mit der Ausnahme von Steuern, staatlicher Abgaben und Umlagen gegeben. Kommt es zur Vertragsverlängerung, ist der reine Energiepreis für das neue Lieferjahr nicht mehr gefixt. Dabei kann eine hohe Preisanpassung die Bonushöhe wieder mindern.
Äpfel mit Birnen vergleichen
Vor allem im Privatkundengeschäft werben Online-Portale mit Einsparpotenzialen von mehreren hundert Euro. In der Regel beziehen sich diese auf den Wechsel vom häufig teuren Grundversorgungstarif in einen anderen Tarif.
Zum Teil ist der Vergleich zum Grundversorgungstarif im Online-Portal voreingestellt. Der Nutzer hat die Möglichkeit, den aktuellen Tarif über Filter auszuwählen. Doch, ist dieser auch in der Auswahl zu finden?
Als unabhängiger Energiedienstleister erhalten Sie von uns mehrere Angebote, die miteinander vergleichbar sind. Außerdem fließen in die Ausschreibung individuelle Kriterien z. B. Ihr Wunschversorger mit ein.
Individuell statt Standard
Neben dem Preis spielen andere Faktoren wie Leistung, Service, Zuverlässigkeit und Qualität bei der Energieversorgung eine große Rolle. Deshalb verhandeln wir wichtige Vertragsbestandteile individuell.
Dazu einige Beispiele:
→ Stichtagsbezogene Abrechnung → Rechnungsstellung mit Angabe der Objektnummer, speziellen Buchungskennzeichen etc. → Viertel- oder halbjährliche (nachschüssige) Abschlagsrechnung → Vertragslaufzeiten, die Ihren Vorstellungen entsprechen
Online-Portale bieten Standardtarife bzw. AGB-Verträge an. Diese bilden die speziellen Anforderungen von Verwaltern und WEGs in der Regel nicht ausreichend ab.
Schon heute an morgen denken
Unsere erfahrenen Experten beobachten den Beschaffungsmarkt stetig. Befindet er sich an einem historischen Tiefpunkt? Wie sind die Prognosen? Durch einen individuellen Beschaffungsprozess können wir zukünftig besonders gute Lieferjahre (z. B.: 2022/2023) schon jetzt nutzen und die entsprechenden Konditionen für aktuell laufende Verträge sichern. Mit den Standardprodukten der Online-Portale ist das nicht möglich. Hinzu kommt, dass hier der Vergleich zum Zeitpunkt des auslaufenden Vertrages stattfindet. So zeigt das Online-Portal nur die Ersparnis aus dem aktuellen Vergleich auf.
Zeit für Sie
Mit uns erübrigen sich zeitraubende Preis- und Angebotsvergleiche. Wir schlagen Ihnen geeignete Anbieter vor und übernehmen das Ausschreibungs- und Wechselmanagement sowie die Prüfung der Verträge. Bei Online-Portalen müssen Sie diese Prozedur für jeden Zähler vornehmen. Zudem kann es vorkommen, dass der Wunschversorger nicht alle Zielgebiete beliefert.
Von Anfang an haben Sie bei uns und dem Energieversorger einen persönlichen Ansprechpartner. Nervenaufreibende Wartezeiten in der Hotline entfallen. Außerdem kümmern wir uns um Klärfälle und überwachen die Laufzeiten Ihrer Verträge. Online „monitoren“ Sie die Preise selbst und suchen sich im Zweifelsfall einen anderen Energieversorger mit dem damit verbundenen Wechselaufwand.
Die WEG als Vertragspartner
Im Rahmen der Schufa-Abfrage, die bei Vertragsabschlüssen im Internet vollautomatisiert abläuft, können WEGs nicht überprüft werden. Folglich kann der Liefervertrag nur von einem Eigentümer (Privatperson) oder vom Verwalter (Unternehmer) abgeschlossen werden, was aber böse enden kann. Beispielsweise wird bei dieser Konstellation im Haftungsfall der Verwalter und nicht die WEG zur Verantwortung gezogen. Oder: Bei einem Verwalterwechsel bleibt der Verwalter (Vertragspartner!) auf dem Vertrag und den damit einhergehenden Pflichten sitzen.
Bündelverträge für die Wohnungswirtschaft
Bei der Energiebeschaffung ist die Zusammenfassung des Energiebezugs für mehrere Abnahmestellen ein wichtigstes Instrument. Die sogenannten Bündelverträge ermöglichen ein effizientes Vertragsmanagement, Übersichtlichkeit und Energie zum Sonderpreis. Mit unseren Prozessen und Systemen bereiten wir die Daten für eine große Anzahl an Verbrauchstellen für eine Sammelausschreibung auf. Online-Portale bieten in der Regel nur Verträge für Einzelzähler an.