2021: Die CO2-Bepreisung kommt.
Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung einen Maßnahmenkatalog erstellt, um die Klimaziele zu erreichen. Das zentrale Instrument bildet die CO2-Bepreisung in den Bereichen Verkehr und Wärme. Erfahren Sie mehr darüber, was die CO2-Abgabe ist, wie die Preise zustande kommen und die Energieversorger damit umgehen.
Der Hintergrund
Am 9. Oktober 2019 hat das Bundeskabinett das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Das Ziel: Bis 2030 will Deutschland mindestens 55 Prozent weniger Treibhausgase ausstoßen als 1990. Bis 2050 sollen die Emissionen auf 80 bis 95 Prozent vermindert werden.
Wie wird die CO2-Abgabe umgesetzt?
Die CO2-Abgabe in den Bereichen Verkehr und Wärme ergänzt den bestehenden EU-weiten Emissionshandel für die Energiewirtschaft und Industrie. Das neue nationale Emissionshandelssystem wird durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt. Demnach hat der sogenannte Verantwortliche für das Inverkehrbringen von Brennstoffen Zertifikate zu erwerben. Der Verantwortliche ist der Energielieferant. Bei ihm liegt auch der entstehende bürokratische Aufwand. Er muss für die Handelsperioden einen Überwachungsplan für die Ermittlung von Brennstoffemissionen und eine dazugehörige Berichterstattung erstellen. Die Ergebnisse müssen beim Umweltbundesamt eingereicht werden, das das nationale Emissionshandelsregister führt.
Wie hoch ist die CO2-Abgabe?
Generell handelt es sich um einen vorgegebenen Festpreis pro Tonne CO2.
- → Ab 2021: 25 €/t CO2
- → Bis 2025: Schrittweiser Anstieg auf 55 €/t CO2
- → Ab 2026: Preiskorridor von 55 €/t CO2 bis 65 €/t CO2
Die Bundesregierung hat am 20. Mai 2020 die entsprechende Änderung des BEHG beschlossen. Der Bundestag hat am 8. Oktober 2020 zugestimmt. Der Bundesrat hat den Gesetzesänderungen stattgegeben.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Mehrkosten in Bezug auf die CO2-Abgabe bei Erdgas: 1 MWh Erdgas setzt 0,2 Tonnen CO2 (ohne Vorkette) frei.
Mehrkosten:
- → 2021: 25 €/t CO2 = 0,541 ct/kWh brutto
Wie gehen Energielieferanten damit um?
Wollen die Energielieferanten nicht auf der zusätzlichen Kostenbelastung sitzen bleiben, müssen sie sich um die Umlage auf die belieferten Endkunden kümmern. Derzeit prüfen die Unternehmen ihre verwendeten Lieferverträge. Unter Umständen werden sie diese anpassen, um die ihnen aus der CO2-Bepreisung entstehenden Kosten weiterreichen zu können.
Viele Energielieferanten weisen in ihren Online-Auftritten auf die bevorstehende CO2-Bepreisung hin, ohne diese bereits in ihre Tarifpreisblätter zu integrieren. Auch hier prüfen sie noch, an welcher Stelle in der Abrechnung die CO2-Abgabe zu erscheinen hat.
Wir verfolgen die Thematik aufmerksam und informieren Sie bei Neuigkeiten. Gerne können Sie bei Fragen unseren Key Account Manager, Christian Engel kontaktieren.
Quelle: Bundesregierung